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Klasse A (ab 18)

Klasse A beschränkt ab 18
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Eingeschlossen: Klasse A1 - M

Theorieausbildung: 16 Unterrichte (12x Grund- und 4x Zusatzstoff) Fahrstunden: nach Bedarf (keine Mindestanzahl vorgeschrieben) Sonderfahrten: 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten
Prüfung: Theorie und Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich die Sonderfahrten auf 3 Überland-, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt. Nach 2 Jahren: automatische Aufhebung dieser Beschränkung
- ohne erneutem Antrag bei einer Behörde
- ohne erneute Fahrstunden
- ohne erneute Prüfung
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einer Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung (kein Theorieunterricht und keine Sonderfahrten).


Preisliste für Klasse A beschränkt:

Die Anmeldegebühr beträgt 200,00 Euro.
Sie beinhaltet den theoretischen Unterricht
und die allgemeinen Büroaufwendungen.
Den theoretischen Unterricht müssen Sie 10 mal besuchen
(6x allgemeiner Unterricht und 4x Motorradtheorie).
Der Unterricht findet immer Dienstag und Donnerstag
von 18.30 - 20.00 Uhr statt.
Im Anschluß daran ist Motorradtheorie.

Die Fahrstunde kostet 42,00 Euro.
Wieviel Sie von diesen benötigen ist immer etwas unterschiedlich.

Die Pflichtstunden, die gegen Ende der Ausbildung stattfinden
setzen sich wie folgt zusammen:

5 (3) Überlandfahrten a´ 53,00 Euro
4 (2) Autobahnfahrten a´ 53,00 Euro
3 (1) Nachtfahrten a´ 57,00 Euro

Die Zahlen in Klammern betreffen Sie,
wenn Sie Ihren Pkw-Führerschein vor dem 01.04.80 gemacht haben
oder die Fahrerlaubnis der Klasse A1 bzw. 1B besitzen.

Die theoretische Prüfung kostet 65,00 Euro,
wenn Sie getrennt von der praktischen gemacht wird,
und die praktische Prüfung 183,00 Euro.
Hinzu kommen noch TÜV Gebühren in Höhe von 113,33 Euro
und die Antragsgebühr beim KVR von ca. 45,00 Euro.


 


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