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Motorradführerschein – Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A

Sie sind von Motorrädern fasziniert und wollten schon immer das berühmte Feeling von Freiheit erleben? Damit Sie die Fahrt in vollen Zügen genießen können, ist jedoch ein sicheres und verantwortungsvolles Fahren unumgänglich. Unsere qualifizierte Fahrschule bildet Sie kompetent aus und vermittelt Ihnen die nötigen Fertigkeiten,

um den Motorradführerschein zu erlangen – dazu gehören Theorie- und Praxisunterricht. Seit über 20 Jahren sind wir als Fahrlehrer tätig und bilden bezüglich des Motorradführerscheins von Motorrad zu Motorrad mit einer innovativen Gegensprechanlage aus.

Kommen Sie bei uns in München Forstenried-Fürstenried vorbei und melden Sie sich für den Motorradführerschein an! Sie haben vorab Fragen zu unseren Leistungen? Sie erreichen uns auch unter 089 7556838.

Die unterschiedlichen Mofa- & Motorradführerschein-Klassen und deren Inhalte:

Klasse AM
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Klasse A1
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse A2
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Klasse A
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Kontaktieren Sie uns und wir bereiten Sie ideal auf die theoretische und praktische Prüfung bezüglich des Motorradführerscheins vor. Natürlich können Sie auch die Fahrerlaubnis für Pkw und Lkw erwerben.

Klasse A1 - Kawasaki KLX-125
Klasse A2 - BMW F-700-Gs
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Andrés Fahrschule
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